Die hier gemachten Angaben und Hinweise, sowie die zum Download bereit gestellten Prüfungsordnungen etc. sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind lediglich die Formulierungen in den Versionen, die in den offiziellen Veröffentlichungsorganen abgedruckt sind.
Eine Einschreibung in die Master-Studiengänge ist im Wintersemester und im Sommersemester möglich. Hier gelten z.T. andere Fristen, um einen flexibleren Übergang zwischen dem Bachelorstudium und dem Masterstudium zu ermöglichen. Die Termine und Fristen finden Sie beim Studierendensekretariat der TU Dortmund. In den mathematischen Studiengängen ist ein Wechsel ins Masterstudium bis etwa zur Mitte der Vorlesungszeit möglich.
Der Master-Studiengang "Mathematik" an der Universität Dortmund ist ein sog. zulassungsfreier Studiengang, d.h. eine Einschreibung kann sofort erfolgen, sobald die Zugangsberechtigungen erfüllt und nachgeprüft worden sind und der Studienbeitrag entrichtet wurde. Die Zugangsberechtigungen werden durch allgemeine Vorgaben des Landes NRW (z.B. das Hochschulfreiheitsgesetz NRW (HFG)), durch die Vorgaben der Technischen Universität Dortmund (z.B. Grundordnung, Einschreibungsordnung und Studienbeitragssatzung) und insbesondere durch die Prüfungsordnung (PO) des Master-Studiengangs "Mathematik" (PDF zum Download) geregelt. Diese Prüfungsordnung ist eine gemeinsame Prüfungsordnung mit dem Studienfach Technomathematik (M.Sc.) an der Technischen Universität Dortmund und regelt neben den Zugangsvoraussetzungen auch, welche Kombinationen von Modulen studiert werden können und welche Prüfungsleistungen während des Studiums zu erbringen sind.
Die Einschreibung zum Master-Studiengang "Mathematik" ist relativ problemlos. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen als interessierter Kandidatin bzw. interessiertem Kandidat helfen, diese Schritte korrekt und vollständig durchzuführen, damit eine fristgerechte Immatrikulation gelingen kann. Alle Schritte werden per Internet oder per Post abgewickelt, so dass Sie vor Studienbeginn (in der Regel) nicht persönlich in Dortmund vorsprechen müssen.
Die Abwicklung Ihres gesamten Immatrikulationsvorgangs geschieht über das Studiensekretariat der Technischen Universität Dortmund, das umfangreiche Informationen für Sie im Internet bereithält.
Lesen Sie zunächst die Informationen auf der Seite des Studierendensekretariats und machen Sie sich mit dem Online-Angebot etwas vertraut. Unter Termine+Fristen sind oft wichtige Termine und Hinweise zu finden.
Klicken Sie auf den Punkt "Online-Einschreibung". Sie erhalten dort zunächst nochmals Informationen über die Einschreibung per Internet. Insbesondere finden Sie dort auch Hinweise für Studierende mit Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden.
Führen Sie nun Schritt für Schritt die sog. Online-Einschreibung durch. Im einzelnen werden Sie zur Eingabe der folgenden Daten aufgefordert (siehe auch der Link "Kontrollansicht", unten, während der Online-Einschreibung):
Je nach Sachlage wird Ihnen während der Online-Einschreibung vom System mitgeteilt, ob bzw. welche Bescheiningung(en) schriftlich eingereicht werden müssen (z.B. Zeugnisse, Nachweis der Krankenversicherung etc.).
Machen Sie sich während der Online-Einschreibung Notizen, damit Ihre Unterlagen bei der Einreichung vollständig sind.
Das Einreichen dieser Unterlagen geschieht später zusammen mit Ihren restlichen Unterlagen (s. Schritt 3).
Am Ende der Online-Einschreibung müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung zur Hochschulzugangsberechtigung abgeben. Die Rubrik "Abschließende Hinweise" beendet die Online-Einschreibung.
Stellen Sie möglichst umgehend nach der Online-Einschreibung Ihre persönlichen Unterlagen zusammen. Im einzelnen sind dies:
Bemerkung: Wird der vorgenannte Nachweis in B1 nicht erbracht, so kann der Zugang zum Master-Studium "Mathematik" nur unter der Auflage erteilt werden, dass die noch fehlenden Modulprüfungen der unter B1 genannten vier Module nachgeholt und bestanden werden müssen.
Bemerkung: Die Zulassung kann dann nur unter der Auflage erfolgen, dass die noch nicht studierten Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Bachelor-Studiengangs "Mathematik" an der Universität Dortmund nachzuholen sind. Nähere Informationen zum Bachelor-Studiengang "Mathematik" finden Sie in der Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs "Mathematik" (PDF zum Download), sowie im Modulhandbuch der mathematischen Studiengänge (PDF zum Download).
Bemerkung: In diesem Fall kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zum Master-Studiengang "Mathematik" von anderen Bewertungskriterien und/oder Auflagen, z.B. einer Eignungsprüfung, abhängig machen (siehe Prüfungsordnung, Paragraph 3; PDF zum Download). In diesem Fall wäre ein persönliches Erscheinen in Dortmund notwendig.
Bemerkungen zu den Nachweisen nach A bzw. B/B1 bzw. C/C1 bzw. D:
Sollten Sie im Zweifel darüber sein, welche Nachweise Sie in Ihrem persönlichen Fall einreichen müssen, so lesen Sie bitte zunächst die offiziellen Bestimmungen in der Prüfungsordnung des Studiengangs nach (Paragraph 3; pdf zum Download). Entscheiden Sie dann, wie Sie die geforderten Nachweise erbringen können. Fragen Sie gegebenenfalls in Ihrer Heimatuniversität nach, ob Sie gewisse Bestätigungen über bereits erlangte Prüfungsleistungen erhalten können.
Wurde Ihr Bachelor-Zeugnis bislang noch nicht ausgestellt, obwohl Sie alle Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs bereits abgeschlossen haben, so reichen Sie bitte eine oder mehrere geeignete andere Bestätigung/en Ihrer Heimatuniversität ein, die die benötigten Angaben enthält/enthalten. Fragen Sie dazu in der Verwaltung Ihrer Heimatuniversität nach.
Ihre gesamten persönlichen Unterlagen schicken Sie bitte per Post an die folgende Adresse:
| Technische Universität Dortmund |
| Studierendensekretariat |
| Emil-Figge-Straße 61 |
| 44221 Dortmund |
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese vom Studierendensekretariat geprüft. Insbesondere wird im Prüfungsausschuss über das Vorliegen der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen entschieden.
Bemerkungen: Das Arbeitsaufkommen im Studierendensekretariat, gerade vor Semesterbeginn, ist enorm. Auch tritt der Prüfungsausschuss regelmäßig zusammen, kann aber nicht jede Woche zusammentreten. Sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Vorgangs an das Studierendensekretariat oder gar an den Prüfungsausschuss ab. Anfragen könnten schon aus personaltechnischen Gründen kaum beantwortet werden. Bis zum 15. August eingegangene Unterlagen werden bis zum 15. September bearbeitet, später eingegangene Unterlagen entsprechend später.
Fragen Sie nur in dem Fall nach, wenn Sie den Eindruck haben, Post könnte verloren gegangen sein. Richten Sie Ihre Anfrage dann bitte an das Studierendensekretariat unter obiger Adresse.
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie vom Studierendensekretariat einen positiven oder negativen schriftlichen Bescheid per Post. Der Bescheid gibt Ihnen Auskunft über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Unterlagen hinsichtlich des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studiengang "Mathematik" an der Universität Dortmund. Im Fall eines negativen Bescheids ist eine Begründung angegeben.
Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, so entrichten Sie bitte möglichst umgehend Ihren Studienbeitrag. Sobald der Eingang Ihres Studienbeitrags in voller Höhe auf dem Konto der Technischen Universität Dortmund registriert hat, wird Ihre Immatrikulation freigeschaltet. Sie sind dann im Studiengang "Mathematik (M.Sc.)" immatrikuliert und wir heißen Sie
und wünschen Ihnen