Informationen zur Bachelor- und zur Masterarbeit (Anmeldung, Teilnahme an Begleitseminaren) finden Sie unter Lehrveranstaltungen - Informationen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
REGELUNG zu Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die länger als zwei Semester zurück liegen:
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Prüfungen folgenden Sachverhalt: Semesterübergreifenden Modulabschluss- und Examensprüfungen werden einmal pro Semester angeboten. Einmal erbrachte Studienleistungen sind dauerhaft gültig. Allerdings kann bei schriftlichen Prüfungen nur für die 2 folgenden Semester eine Klausurstellung zu der von Ihnen besuchten Veranstaltung gewährleistet werden. Übernimmt ein/e andere/r Dozent/in in den folgenden Semestern die Veranstaltung Ihres besuchten Teilgebietes, so erhalten Sie ggf. deren Klausurstellung.
Leistungsnachweise aus zurückliegenden und aktuellen Semestern:
Aufgrund endender Aufbewahrungsfristen werden demnächst einige Leistungsnachweise entsorgt. Wir möchten Sie daher bitten, im Sekretariat (Raum 430a) nachzufragen, ob noch Leistungsnachweise von Ihnen vorhanden sind. Das Abholen der Scheine dient zu Ihrer Sicherheit.
Im Zuge der Einführung des neuen LABG können Lehramtstudierende ab dem Wintersemester 2011/12 nur noch nach den neuen Prüfungsordnungen eingeschrieben werden. Da die Module und damit auch viele Lehrveranstaltungen für die zugehörigen fächerspezifischen Bestimmungen neu konzipiert wurden, werden die Veranstaltungen und zugehörigen Prüfungen für Studierende im Modellversuch nicht mehr beliebig lange weiterhin angeboten.
Weiterführende Informationen zu den Anmeldungen für Prüfungen finden Sie unter Anmeldung zu Prüfungen
Nachfolgend die Klausurtermine zu ausgewählten Veranstaltungen; die Räumlichkeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben:
Zuweisung der Prüferinnen und Prüfer zu den mündlichen Prüfungen (LPO 2003 und Modellversuch BA/MA) im Frühjahr 2013 hier: [PDF]
Studierende, die nach dem Abschluss des Bachelor einen Hochschulwechsel planen, benötigen für die Einschreibung in den Masterstudiengang bereits frühzeitig ihr Bachelorzeugnis. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen bereits im 5. Semester folgende Leistungen erbringen müssen:
zum Staatlichen Prüfungsamt für Lehrämter (nur für LPO 2003 bzw. LPO 94 relevant)