Wichtig: Für Fragen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig (vgl. Anerkennungsordnung, Antragsformular, ...), nicht die Studienfachberatung.
Eine Bitte vorab: Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte nicht mehrere Personen parallel mit Einzelmails an; entweder nutzen Sie dann eine gemeinsame Adresse oder Sie schreiben eine einzige Mail mit mehreren Adressat/inn/en.
(Lehramt für Berufskollegs nach LABG / Studienbeginn ab 2011)
Weitere Ansprechpersonen in den Lehramtsstudiengängen für Haupt- und Realschulen, Grundschulen, Förderschulen, Berufskollegs finden Sie auf den Seiten des IEEM.
(u.a. Organisatorisches vor Studienbeginn und während des Studiums, ...)
Neben den Ansprechpersonen an der Fakultät für Mathematik gibt es auch die Zentrale Studienberatung der TU Dortmund.
Besetzung der Prüfungsausschüsse:
Hinweis: Für Anerkennungsfragen ist jeweils der Prüfungsausschuss zuständig. Wenn Sie Leistungen aus einem anderen Studium für einen der Studiengänge der Fakultät für Mathematik anerkennen lassen wollen (incl. Einstufung in höhere Fachsemester), wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des entsprechenden Ausschusses.
Bitte bringen Sie das Formblatt sowie einen aktuellen BOSS-Auszug mit, wenn Sie diese Bescheinigung benötigen.
Bitte beachten Sie hier die Fristen innerhalb des Semesters:
Formblatt 5 (im 4. Semester – spätestens 31. Juli (*), Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG: Bestätigung, dass die Studierenden die bei geordnetem Studienverlauf üblichen Leistungen erbracht haben), Bedingungen vgl. Aushang beim Prüfungsausschuss oder auf der www-Seite der Prüfungsverwaltung, Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden o.ä. erforderlich (BOSS-Auszug (pdf-Datei, wird im BOSS-System generiert) und Studienbescheinigung (wegen Semesterzahl) vorlegen)
(*) ab August sind auch die Leistungen des Sommers nachzuweisen
Hinweise zum Formblatt 5 (BaFöG) für die Studiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamtes (Hinweise von 2011; gelten inhaltlich analog weiterhin).
Im Regelfall kann das Formblatt 5 direkt im Zentralen Prüfungsamt (Dezernat 4.3, Team 5) ausgestellt werden.
Weitere Hinweise zum Formblatt 5 (BaFöG) für die Studiengänge im Lehramt Mathematik, Lernbereich Mathematische Grundbildung nach LABG finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamtes (LA Gym und BK: s.o.).
Hinweis: Für die Lehramtsstudiengänge übernimmt der Prüfungsausschuss Lehramt zugleich die "LuSt-Aufgaben" (Ausschuss für Lehre und Studium Lehramt).
Zur Beratung des Fakultätsrats sowie der Dekanin/des Dekans in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie hinsichtlich des Erlasses oder Änderung von Prüfungsordnungen, wird vom Fakultätsrat ein Studienbeirat eingerichtet. Der Beirat kann in Selbstbefassung tätig werden. (Auszug aus der Fakultätsordnung; neues Gremium ab Herbst 2017)
Wenn Sie Anregungen und Vorschläge haben, wie Lehre und Studium verbessert werden können (z.B. durch den Einsatz von Qualitätsverbesserungsmitteln), können Sie sich an die Fachschaften oder an das Dekanat wenden.
Auch andere Anregungen, Vorschläge oder Kritik können Sie per Mail einreichen.
Die Feedback-Mailadresse ist Teil des Qualitätssicherungs- und Beschwerdemanagement-Systems der TU Dortmund.
Als DAV-Korrespondentin ist Frau Woerner zuständig für die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einzelner Prüfungsleistungen aus dem Studium zu den Anforderungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik. Diese Bescheinigung wird für die Ausbildung zur Aktuarin / zum Aktuar gefordert.
Hinweis: Die Module Stochastik I (MAT-205) und Stochastik II (MAT-409) decken zusammen die Anforderungen der DAV für die Aktuarsausbildung im Bereich Wahrscheinlichkeitstheorie ab, die Module Stochastik I (MAT-205) und Angewandte Stochastik (MAT-214a bzw. MAT-214) im Bereich Statistik.
Stand: April 2023