Master-Studiengänge 

Masterstudium Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik

Übersicht
Aktuelle Regelungen Allgemeines, Formalia Informationen aus den Nachbarfakultäten
(gemeinsame Studiengänge)
Ältere Prüfungsordnungen und Regelungen



Master-Studiengänge

Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik

Seit dem Wintersemester 2007/2008 bietet die Technische Universität Dortmund die Master-Studiengänge "Mathematik", "Technomathematik" und "Wirtschaftsmathematik" an. Diese jeweils auf 2 Jahre (4 Semester) angelegten Studiengänge schließen mit dem akademischen Grad des "Master of Science (M.Sc.)" ab.

Der Studiengang Wirtschaftsmathematik wird gemeinsam von der Fakultät für Mathematik und der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angeboten.


Neu ab Winter 2023/2024: Industrial Mathematics und Neufassung der Master-Prüfungsordnung Mathematik / Technomathematik

Ab dem Wintersemester 2023/2024 startet die neue englischsprachige Studienrichtung "Industrial Mathematics" innerhalb des Masterstudiengangs Technomathematik.

    The study program with the field of study "Industrial Mathematics" in the Master's program Technomathematics is generally completed in English. ... Proof of English language skills corresponding to the competence level B2 of the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) is required. ...
    The overall grade achieved in the [Bachelor's] degree ... was at least 3.0 ("satisfactory") or, in the case of a foreign degree, a grade at least equivalent to 3.0 ("satisfactory") in the respective national grading system.
    Prerequisite for admission to the master's program in ... Technomathematics / Industrial Mathematics is a Bachelor's degree in Mathematics or Technomathematics or another comparable degree in a comparable course of study of at least three years (six semesters). ...
    ( i.e. ... study achievements from the field of mathematics amounting to 100 credit points ... from one of the minor fields of construction mechanics & statics, chemistry, electrical engineering and information technology, computer science, physics, technical mechanics at least 20 credits)
    ...grant admission with conditions for the successful completion of missing examination achievements (is possible); conditions can be imposed with a maximum of 30 credit points ...
    The course of studies in the field of study "Industrial Mathematics" can only be taken up for the winter semester.
    (see Examination Regulations, § 3 und § 6)

    For comparison: Short Overview Bachelor Technomathematics - to describe the expected prerequisites for "Industrial Mathematics" (pdf)

Die neue Studienrichtung macht eine Neufassung der Master-Prüfungsordnung Mathematik / Technomathematik erforderlich. Die inhaltlichen Änderungen betreffen lediglich die Ergänzung der englischsprachigen Studienrichtung. Zugleich wird im Masterstudiengang Technomathematik das Nebenfach "Informatik" ergänzt (für Technomathematik & Industrial Mathematics).
Die englischsprachige Studienrichtung "Industrial Mathematics" kann nur im Wintersemester begonnen werden.
Ab Oktober 2023 gilt diese Masterprüfungsordnung für alle Masterstudierenden in Mathematik und Technomathematik.
(Seit dem Oktober 2022 sind ohnehin alle Masterstudierenden in der Prüfungsordnung von 2019/2020.)
Die Aussetzung der Anmelde- und Wiederholungsfristen ist in dieser Neufassung ebenfalls bereits berücksichtigt; die entsprechenden Absätze wurden gestrichen, da sie ohnehin nicht mehr angewandt werden.



Überarbeitung der Studiengänge 2019

Im Rahmen der Akkreditierung 2019 wurden die Studiengänge überarbeitet. In Mathematik und Wirtschaftsmathematik gab es kleinere Änderungen, in Technomathematik sind die Änderungen etwas größer. Einen Überblick über die neuen Strukturen gibt die neue Übersicht mit Beispielen für den Studienverlauf.

Prüfungsordnungen ab Oktober 2019

Hier finden Sie die Amtlichen Versionen der Prüfungsordnungen (AM 23/2020).



Hinweise zu Prüfungen und "Modulbedingungen"


Modulbeschreibungen


Wirtschaftsmathematik: WiMa-Modul

Im Masterstudium Wirtschaftsmathematik müssen innerhalb der mathematischen Module einige Module belegt werden, die einen wirtschaftsmathematischen Bezug haben (mindestens 18 Leistungspunkte, davon mind. 9 LP aus dem Master-Vertiefungsbereich MAT-6xx, MAT-7xx). Diese "WiMa-Module" sind im Modulhandbuch bei den jeweiligen Modulen (Vorlesungen) unter Punkt 8 (Modultyp und Verwendbarkeit des Moduls, Punkt III) und in der Liste der Vertiefungsmodule (Spalte WiMa) gekennzeichnet.


Nebenfächer in den Studiengängen Mathematik und Technomathematik

In den Studiengängen Mathematik und Technomathematik wird - wie in den entsprechenden Bachelorstudiengängen - neben der Mathematik noch ein Nebenfach belegt. Das Studium des Nebenfachs wird durch die Nebenfachvereinbarungen dargestellt.

Wahl des Nebenfachs: Die "Wahl" des Nebenfachs geschieht dadurch, dass die Studierenden die entsprechenden Lehrveranstaltungen (vgl. Nebenfachvereinbarungen) besuchen und dort die Prüfungen ablegen. Eine zusätzliche Einschreibung für das Nebenfach findet nicht statt.

Auch das Nebenfachstudium wurde ab 2019 aktualisiert. Die Darstellungen zu den jeweiligen Nebenfächern beschreiben das Nebenfach im Bachelorstudium und im Masterstudium.

Bemerkung: Durch die breite Palette an Nebenfächern kann es vereinzelt zu Überschneidungen von Veranstaltungen im Hauptfach Mathematik und im jeweiligen Nebenfach kommen. Bei häufig gewählten Nebenfächern bzw. Nebenfachvarianten ist dies seltener der Fall (z.B. durch feste Termine für Grundvorlesungen). Bei Bedarf können häufig Absprachen getroffen werden, um die jeweiligen Inhalte der "verpassten" Vorlesungen untereinander bzw. mit den jeweiligen Lehrenden zu klären.

Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag der / des Studierenden ein anderes Nebenfach mit mathematischem / technomathematischem Bezug zulassen, sofern ein von der ausrichtenden Fakultät genehmigter Studienplan vorliegt, nach dem Module im passenden Umfang zu absolvieren sind.
Erfahrungen gibt es hier z.B. bereits mit dem Nebenfach Chemieingenieurwesen.

Hinweise beim Parallelstudium: Studierende, die zwei Fächer parallel studieren und dabei Leistungen aus dem anderen Fach als Nebenfach anerkennen lassen möchten, machen jeweils das "größte" Modul, denn Runterskalieren ist kein Problem.


Anmelde- und Wiederholungsfristen werden ausgesetzt

Die Prüfungsordnungen sahen im § 11 (PO 2019) Fristen für die Anmeldung zu Prüfungen und Wiederholungsprüfungen vor ("Drei-Semester-Regel" etc.).
In den Prüfungsordnungen von 2015 (und noch älteren Prüfungsordnungen) fanden sich diese Regelungen im § 8 in analoger Form.

    § 11 Fristen für Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen, Bestehen der Bachelorprüfung, endgültiges Nichtbestehen
    (1) Die Anmeldung zum Erstversuch einer Prüfung muss spätestens drei Semester nach dem Semester erfolgen, das nach der entsprechenden Übersicht im Anhang (Studienstruktur) für den Besuch der Lehrveranstaltung vorgesehen ist. Anderenfalls verlieren die Studierenden den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie weisen nach, dass sie das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten haben. Die Frist verlängert sich in den Fällen des § 64 Absatz 3a HG jeweils um die dort angegebenen Zeiträume. Sieht der entsprechende Übersichtsplan keine zeitliche Zuordnung der Lehrveranstaltung zu einem Semester vor, so besteht keine Befristung. § 8 Absatz 5 bleibt unberührt.
    ...
    (3) Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss innerhalb von zwei Semestern erfolgen. (MATHEMATIK / TECHNOMATHEMATIK)
    (3) Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung in einem mathematischen / wirtschaftsmathematischen Modul muss innerhalb von zwei Semestern und in einem wirtschaftswissenschaftlichen Modul innerhalb von drei Semestern erfolgen. (WIRTSCHAFTSMATHEMATIK)
    Anderenfalls verlieren die Studierenden den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie weisen nach, dass sie das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten haben. Die Frist verlängert sich in den Fällen des § 64 Absatz 3a HG jeweils um die dort angegebenen Zeiträume.


Die Prüfungsausschüsse Mathematik / Technomathematik und Wirtschaftsmathematik setzten die Anwendung dieser Regelungen ab Juni / Juli 2021 aus; mit der nächsten Änderung der Prüfungsordnung werden die Prüfungsordnungen entsprechend angepasst.
Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften wendet analoge Fristen ebenfalls nicht mehr an.

Wichtig: Die Anzahl der Prüfungsversuche ändert sich dadurch nicht.


Wichtig: Automatischer Wechsel in die Prüfungsordnung von 2019/2020

Studierende, die das Masterstudium vor dem Winter 2019/2020 begonnen haben, achten bitte darauf, dass sie ab dem Winter 2022/2023 automatisch in die aktuelle Prüfungsordnung (PO 2019/2020) wechseln und dann z.B. keine prüfungslosen Module (im Wahlpflichtbereich) mehr einbringen können. Relevant für den Studienabschluss ist das Datum der letzten Prüfungsleistung; sehr häufig ist dies der Vortrag zur Masterarbeit.

Beispiel:
  • Beginn des Masterstudiums im Sommersemester 2019 oder früher
  • z.B. Modul Partielle Differentialgleichungen I (MAT-306), 9 LP, derzeit jeweils im Wintersemester angeboten
  • Fall 1: Letzte Prüfungsleistung, z.B. Vortrag zur Masterarbeit, am 30.09.2022 (Freitag): Modul MAT-306 kann unbenotet ohne Prüfung ins Masterstudium eingebracht werden
  • Fall 2: Letzte Prüfungsleistung am 04.10.2022 (Dienstag), damit automatischer Wechsel in die MPO 2019: Modul MAT-306 muss mit Prüfung (und damit benotet) abgeschlossen worden sein

Im Masterstudiengang Technomathematik ist in der PO 2019 das Modul "Simulationstechniken" ein Pflichtmodul; das Studienprojekt im Masterstudium ist deutlich umfangreicher.



Allgemeine Hinweise

Einschreibung

Eine Einschreibung in die Master-Studiengänge ist im Wintersemester und im Sommersemester möglich. Hier gelten z.T. andere Fristen, um einen flexibleren Übergang zwischen dem Bachelorstudium und dem Masterstudium zu ermöglichen. Die Termine und Fristen finden Sie beim Studierendensekretariat der TU Dortmund. In den mathematischen Studiengängen ist ein Wechsel ins Masterstudium bis etwa zur Mitte der Vorlesungszeit relativ einfach möglich (aber: regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben für Studienleistungen sind zu beachten). Die Voraussetzungen für das Masterstudium (Mindestnote etc.) sind in den Prüfungsordnungen formuliert.

Weitere Hinweise zur Einschreibung in die Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats bzw. unter Bewerben und Einschreiben.

Internationale Studierende finden Informationen zu Fristen, Bewerbungs- und Einschreibeverfahren beim Referat Internationales.

Weitere Informationen zum Studium an der Technischen Universität Dortmund, Informationen für Studierende aus dem Ausland, sowie Hinweise zu Studienvoraussetzungen und allgemein zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Information und Beratung, die erste Anlaufstation für Ihr Studium in Dortmund!


Vertiefungsgebiete und Schwerpunkte im Studium

Ein relativ großer Wahlpflichtbereich in den Studiengängen erlaubt den Studierenden die Vertiefung und Bildung von selbstgewählten Schwerpunkten im Laufe ihres Studiums. Beginnend mit Aufbaumodulen oder Bachelor-Vertiefungsmodulen / Master-Grundmodulen werden vielfach Vorlesungszyklen über zwei bis vier Semester angeboten. Die Darstellungen im Modulhandbuch enthalten (in der Online-Version) auch Verweise auf die Veranstaltungen aus den zurückliegenden Semestern sowie auf den Turnus der jeweiligen Veranstaltungen. Zusätzlich findet jeweils im Sommersemester eine Informationsveranstaltung statt, bei der alle Bereiche sich und ihre typischen Vorlesungen sowie die aktuellen Planungen für die Folgesemester vorstellen. Neben den Wahlpflichtvorlesungen (MAT-3xy, MAT-4xy, MAT-6xy, MAT-7xy) werden aufbauend auf derartigen Vorlesungen Seminare und Studienprojekte im Masterstudium angeboten. Bei der Planung der eigenen Vertiefungsgebiete sind neben der Studienfachberatung auch die Dozentinnen und Dozenten der jeweiligen Gebiete gerne behilflich.


Technomathematik: Wahlpflichtbereich Technomathematik - Mathematikaffine Module anderer Fakultäten (Wahl Mathe/Techno)

Mit der Prüfungsordnung ab 2019 gibt es im Studiengang Technomathematik die Möglichkeit, im Wahlpflichtbereich Mathematik auch mathematikaffine Module aus dem Nebenfach oder aus der Informatik einzubringen (Bachelorvertiefungsmodule, Master-Module)

Hierfür wird ein Antragsformular bereitgestellt; außerdem sind weitere Hinweise dazu zusammengestellt verbunden mit einer ersten Liste möglicher Module; diese Liste wird bei Bedarf weiter aktualisiert.

Der Antrag (Formular, Erläuterungen) wird beim Prüfungsausschuss Mathematik/Technomathematik eingereicht.


Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Studienleistungen ist jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, der die Leistungen anerkennen soll. Weitere Details sind in der Anerkennungsordnung der TU Dortmund geregelt.


Abgabe der Abschlussarbeiten in digitaler Form (Regelbetrieb seit Oktober 2019)

Seit dem Wintersemester 2019/2020 ist in allen Studiengängen der TU Dortmund die Abgabe der Abschlussarbeiten in digitaler Form vorgesehen. Der Regelbetrieb gilt für alle Bachelor- und Master-Arbeiten, die ab dem 01. Oktober 2019 angemeldet werden.


Abschlussarbeiten in Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik (Bachelorarbeiten, Masterarbeiten): Voraussetzungen, Anmeldung, Betreuung und Begutachtung

In den Prüfungsordnungen sind die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit definiert (§ 19 (2): mindestens 120 Leistungspunkte für die Bachelorarbeit, mindestens 60 Leistungspunkte für die Masterarbeit). Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich im Zentralen Prüfungsamt, so dass dies dort überprüft wird. Danach wird vom Zentralen Prüfungsamt ein personalisiertes Anmeldeformular erstellt.

Bereits bei der Anmeldung der Abschlussarbeit werden die Prüfer*innen (Betreuung / Erstgutachten, Zweitgutachten) festgelegt; formal werden sie durch die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bestimmt. Beide Prüfer*innen unterschreiben bereits das Anmeldeformular und erhalten die später abgegebene Abschlussarbeit via EXABASE.

Nach § 19 (4) kann die Abschlussarbeit von jeder Hochschullehrerin oder jedem Hochschullehrer und jeder oder jedem Habilitierten der Fakultät für Mathematik (in Wirtschaftsmathematik: ... der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät Wirtschaftswissenschaften), die oder der in Forschung und Lehre tätig ist, ausgegeben und betreut werden.
Vereinbarungsgemäß gilt dies für mindestens eines der beiden Gutachten (Betreuung oder Zweitgutachten); das andere Gutachten kann von einer/einem Postdoc der Fakultät(en) oder auch von anderen (mindestens promovierten) Wissenschaftler*innen erstellt werden (z.B. Professor*innen anderer Fakultäten oder anderer Universitäten). Kandidat*in und Betreuer*in machen dazu einen Vorschlag; wenn die verabredeten Bedingungen passen, wird dieser Vorschlag in der Regel auch angenommen.

Hinweis: Für andere Studiengänge der Fakultät für Mathematik (Lehramt) gibt es ebenfalls Vereinbarungen für die Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten; diese sind z.T. etwas anders als die Vereinbarungen für das Fachstudium.



Informationen aus den Nachbarfakultäten, gemeinsame Studiengänge

Hinweise zu Wirtschaftswissenschaften (im Studiengang Wirtschaftsmathematik und im Nebenfach Wiwi)


Datenwissenschaft

Der englischsprachige Master-Studiengang Data Science wird gemeinsam mit den Fakultäten Statistik und Informatik angeboten. Zuvor gab es den gemeinsamen Master-Studiengang Datenwissenschaft . Weitere Informationen zum Master-Studiengang Data Science finden Sie hier.

 

Automation and Robotics

Der englischsprachige Masterstudiengang Automation and Robotics wird gemeinsam mit den Fakultäten für Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau, Bio- und Chemieingenieurwesen sowie Informatik angeboten. Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier.



Prüfungsordnungen (Studienbeginn vor dem Wintersemester 2019/2020), Modulbeschreibungen, Liste der Vertiefungsmodule

Die Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Winter 2015/2016 im Masterstudium eingeschrieben sind; ab dem Winter 2019/2020 gelten die Prüfungsordnungen von 2019. Einige Übergangsregelungen (§23 der Prüfungsordnungen) gelten für alle bisherigen Studierenden der Masterstudiengänge.

Wichtig: Bitte beachten Sie den automatischen Wechsel in die PO 2019 (für alle älteren Prüfungsordnungen) zum Oktober 2022.

Die vorherigen Fassungen der Prüfungsordnungen finden Sie weiter unten.


Wirtschaftsmathematik: Zusätzliche Listen und Darstellungen für das Masterstudium (vgl. Studienstruktur am Ende der Prüfungsordnung)

(*) Im Masterstudium Wirtschaftsmathematik müssen innerhalb der mathematischen Module einige Module belegt werden, die einen wirtschaftsmathematischen Bezug haben (mindestens 18 Leistungspunkte, davon mind. 9 LP aus dem Master-Vertiefungsbereich MAT-6xx, MAT-7xx). Diese "WiMa-Module" sind im Modulhandbuch bei den jeweiligen Modulen (Vorlesungen) unter Punkt 8 (Modultyp und Verwendbarkeit des Moduls, Punkt III) und in der Liste der Vertiefungsmodule (Spalte WiMa) gekennzeichnet.


Nebenfächer (vor PO 2019)

Beachten Sie auch weitere Hinweise zu Nebenfächern auf dieser Seite.

Hinweis: Durch die Akkreditierung der Studiengänge in den Jahren 2012 und 2013 haben sich z.T. die Module in den Nebenfächern verändert; es kann daher zu Abweichungen von den oben dargestellten Vereinbarungen kommen. Die Vereinbarungen werden nach und nach an die neuen Strukturen angepasst.


Frühere Dokumente

Die vorherigen Dokumente werden nur zur Information angegeben. Relevant sind die aktuellen Ordnungen und Dokumente.

Wichtig: Bitte beachten Sie den automatischen Wechsel in die PO 2019 (für alle älteren Prüfungsordnungen) zum Oktober 2022.

2014

Die Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden der jeweiligen Studiengänge bis zum Studienbeginn 2014/2015; Studierende, die ihr Studium zwischen 2007 und 2012 begonnen haben, beachten ggf. die Übergangsregelungen in § 23 der Prüfungsordnungen.

2013
2012
2010

Hinweise

Im Studiengang Wirtschaftsmathematik (sowie im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften) wurden die Module aus der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ab dem Wintersemester 2012/2013 neu zugeschnitten; im Wesentlichen wurden die bisherigen zweisemestrigen Module (15 ECTS) aufgeteilt in zwei jeweils einsemestrige Module (7,5 ECTS). Hierdurch sind neue Wahlmöglichkeiten bei der Kombination der Module geschaffen worden.